Hallo Esrinesen,
ich will noch einmal die Diskussion über den Weiterverkauf von ArcGIS-Lizenzen aufgreifen. Es wurde dazu ja schon einmal - nicht gerade befriedigend - diskutiert.
Ich werde demnächst den Arbeitgeber wechseln und würde gerne eine Lizenz Arcview 9.3.1 "mitnehmen", da mein aktueller Arbeitgeber keine Verwendung mehr dafür hat. Ist das grundsätzlich möglich die Lizenzen zu übertragen bzw. weiter zu verkaufen? Und was muß in diesem Zusammenhang bei bestehenden Wartungsverträgen beachtet werden?
Gruß,
Lutze
ich will noch einmal die Diskussion über den Weiterverkauf von ArcGIS-Lizenzen aufgreifen. Es wurde dazu ja schon einmal - nicht gerade befriedigend - diskutiert.
Ich werde demnächst den Arbeitgeber wechseln und würde gerne eine Lizenz Arcview 9.3.1 "mitnehmen", da mein aktueller Arbeitgeber keine Verwendung mehr dafür hat. Ist das grundsätzlich möglich die Lizenzen zu übertragen bzw. weiter zu verkaufen? Und was muß in diesem Zusammenhang bei bestehenden Wartungsverträgen beachtet werden?
Gruß,
Lutze
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Gespeichert von GIS_O_MAT am Mi., 14.10.2009 - 11:42
Permalinksehr interessante Fragestellung ! Ich habe mich darüber mit Esri auch schon einmal unterhalten. Die sagen natürlich, daß das nicht geht und verboten ist. Ist ja auch schön angenehm auf diese Art einfach mehr Umsätze zu machen. Die Rechtslage ist aber anders. Es ist aus meiner Sicht explizit erlaubt Software weiterzuverkaufen. Es gab mal einen sehr aufschlußreichen Artikel in der ct dazu den ich aber gerade nicht finde.
Gebrauchte Software gibt es z.B. hier:
http://www.u-s-c-shop.de/index.php
Leider haben die keine ESRI Software im Angebot. Aber die können bestimmt etwas Genaueres zu der Rechtslage sagen. Ich würde einfach einen Kaufvertrag mit dem Arbeitgeber über die Software machen in dem auch steht, daß er (der Arbeitgeber) die Lizens von seinem Rechner löscht. Dann würde ich ESRI einfach mitteilen, daß Du diese Software jetzt übernommen hast und ggf. noch den Wartungsvertrag dazu falls noch einer besteht. Am besten gleich per Einschreiben einsenden...
Wenn Du von ESRI nichts dazu hörst ist das (aus meiner laienhaften Sicht bzgl. Recht) schon mal gut. Wenn die sich dagegen wehren würde ich erst einmal auf die Rechtslage verweisen und dann ggf. einen Anwalt einschalten. Das gibt es ja häufiger, daß Firmen glauben sie könnten sich Vorteile damit verschaffen, daß sie Passagen in ihren AGB's verankern die nicht der Rechtslage entsprechen. Schreckt ja auch viele ab. Muß aber nicht ;-)
Viel Erfolg !
Gespeichert von GIS_O_MAT am Mi., 14.10.2009 - 11:59
Permalinkhttp://www.u-s-c-shop.de/index.php?page=USC_FAQs
Zitat:
"Darf man Software weiterveräußern?
Die Software-Hersteller haben nach dem deutschen Urheberrecht zwar das Recht, darüber zu bestimmen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll (§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. III,IV, 31 Abs. I UrhG). Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Computer-Programme gilt, verlieren sie dieses Recht aber mit dem Verkauf. Die Hersteller können folglich nicht darüber bestimmen, an wen die Software weiterverkauft wird, und sie haben auch keine Möglichkeiten, den Preis zu bestimmen."
und bzgl. updates:
"Ist Gebrauchtsoftware updateberechtigt?
Dem Käufer von gebrauchter Software werden alle Nutzungsrechte an diesem Produkt übertragen. Insbesondere kann er von einem späteren Updaterecht Gebrauch machen. Oft ist es erheblich günstiger, eine updateberechtigte alte Version als Gebrauchtsoftware zu kaufen und ein Update beim Hersteller zu erwerben, als eine neue Vollversion zu kaufen. Welche Software updateberechtigt ist, können Sie bei der Hotline des jeweiligen Hersteller erfahren oder bei uns erfragen."
Vielleicht sollen wir hier mal einen Marktplatz für gebrauchte ESRI Software einrichten ?
Gespeichert von Lutze am Mi., 14.10.2009 - 13:33
Permalinkerstmal vielen Dank für deine Antwort und deine Tipps. Einem ESRI-Second-Hand-Markplatz würde ich sofort zustimmen. Aber Spaß beiseite. Ich denke mit Zustimmung der Fa. ESRI ist ein Weiterverkauf grundsätzlich möglich, aber dass wird bestimmt nicht ohne Weiteres gehen. Andernfalls wird es wohl zu Problemen mit Justitia kommen . Oder siehst du anders?
Gespeichert von GIS_O_MAT am Mi., 14.10.2009 - 14:29
Permalinkich bin kein Jurist aber denke der Fall den Du da nennst ist ganz anders gelagert. Bei Dir geht es ja nun wirklich um ein "körperliches Werkexemplar" , oder ? So würde ich das jetzt mal sehen. Ich denke der Weiterverkauf dieser "gebrauchten" Software ist rechtlich unproblematisch. Auch technisch kann ESRI dagegen nichts unternehmen soweit ich das überblicken kann (sprich wenn Du die Lizensdatei hast); ESRI wird sich aber vermutlich bzgl. des Wartungsvertrags nicht besonders kooperativ zeigen könnte ich mir vorstellen. Obwohl das nicht gerade eine gute Werbung ist. Ich verstehe auch nicht wo das Problem aus ESRI Sicht liegen soll. Angenommen die Software wäre durch einen Dongle geschützt dann wäre doch sichergestellt, daß nur einer die Software benutzen kann. Wer das ist dürfte dem Hersteller ja eigentlich egal sein. Wie gut deren Schutzmechanismen im Vergleich sind kann ich nicht sagen. Ich denke es geht denen nur darum, daß sie potentiell etwas weniger Umsatz machen wenn es einen Gebrauchtmarkt für ESRI Software gäbe. Wenn Du das mit dem Kaufvertrag machst kannst Du doch nicht mehr riskieren, als dass Dir ERSI die Wartung verweigert (auch wenn das nicht rechtmäßig ist). Vielleicht wäre es eine gute Idee wenn sich potentielle Käufer von ESRI Produkten vor dem Kauf bei ESRI erkundigen ob ein Wiederverkauf möglich ist und sich falls nicht für ein anderes Produkt entscheiden. Das sind dann nämlich die RICHTIGEN Umsatzeinbußen. Insgesamt wirkt das für mich alles ziemlich kleinlich. Sollte es tatsächlich so sein, daß in ESRI`s AGB's Dinge stehen, die nicht dem geltenden Recht entsprechen macht das auch nicht gerade einen seriösen Eindruck.
Gruß
Gespeichert von KEngelberg am Do., 15.10.2009 - 15:10
PermalinkIn nicht-öffentlicher Verhandlung kannst Du auch mit dem Wechsel zu preiswerteren Alternativen argumentieren, wie GIS_O_MAT anführt und in der Realität ist das vielleicht auch erwägenswert - nicht für den alten aber für den neuen Arbeitgeber. Ich bin jedenfalls diesen Weg gegangen, nachdem es sonst einen Riesenhallas mit nachträglichem Wiedereinstieg in viele Jahre Subskription gegeben hätte. Bereits überholte Updates auf bereits gepatchte "neue" Fehler hab' ich nicht gebraucht.
Gespeichert von uwelangehh am Mi., 05.03.2014 - 18:47
Permalinkhier ein aktuelles Falbeispiel zum Weiterverkauf von ESRI-SW-Lizenzen.
O-Ton ESRI-Justitiar:
"Die Nutzung der Esri Software unterliegt den Esri Lizenzbedingungen des Software-Herstellers Esri Inc. in Redlands, USA als Lizenzgeber. [Nach dem] ... Kalifornischem Recht ... kann die Weiterübertragung einer Lizenz (Nutzungsrecht) zulässigerweise vertraglich ausgeschlossen werden oder von Bedingungen abhängig gemacht werden.
... Auch nach deutschem Urhebergesetz kann ein Nutzungsrecht nur mit Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers übertragen werden."
Jedoch:
"Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern."
Fazit:
1. Für einen Weiterverkauf muss man sich bei ESRI-Germany um eine Zustimmung kümmern.
2. Hat man die Zustimmung erhalten, so unterzeichnet man eine Vernichtungserklärung (damit ist die De-Installation der Software gemeint).
3. Der Weiterverkauf kann erfolgen.
Ich hoffe, damit das Thema erschöpfend erläutert zu haben. Falls Fragen offen sind, gerne melden bei uwe.lange (a) lange-is.de.
Gruß
Uwe Lange