für einige projekte, aber auch für nicht auftragsbezogene demonstrationen, werden wir/müssen wir daten der kataster- und vermessungsverwaltung (alk, dgk5, ...) als webgis-lösung online stellen. wie sieht dies rechtlich aus? reicht es den urheber (in unserem fall die LGN) als dieselbigen zu erwähnen, ist dies sache des auftraggebers (was ist dann mit den nicht auftragsbezogenen demos?), gibt es unterschiede bezüglich internet und intranet-lösungen, ...???
fragen über fragen, wobei wir uns denken, dass es einerlei ist ob es sich um digitale online lösungen handelt oder um analoge papierpläne. denn bei z.b. b-plänen ist ja uach ein amtliches kartenwerk zu sehen und meist ist nur ein textlicher urheberhinweis auf dem plan.
fragen über fragen, wobei wir uns denken, dass es einerlei ist ob es sich um digitale online lösungen handelt oder um analoge papierpläne. denn bei z.b. b-plänen ist ja uach ein amtliches kartenwerk zu sehen und meist ist nur ein textlicher urheberhinweis auf dem plan.
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Gespeichert von Gast am Mi., 12.11.2003 - 14:48
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