Suche eine ältere Version von Arc View....

Hi @ all,

ich bin auf der Suche nach einer älteren Version von Arc View, z.b. 3.0 oder ähnliches, die an mich abgetreten werden kann....

Bitte Angebot und Preisvorstellung an:

gussibu@web.de

Es wäre echt cool, wenn sich jemand finden würde...

VG Christof[/b][b][/b][b]
Hallo,

soviel ich weis sind die Lizenzrechte von Esri-Produkten nicht übertragbar. Wie weit das auch auf älter Versione zutrifft weis ich nicht.

Gruß
mmh... ich werd mal bei esri direkt anfrag müssen....
Das deutsche Urheberrecht erlaubt es dem Urheber eines geschützten Werks (also etwa dem Hersteller eines Softwareprodukts), unter anderem über die Vervielfältigung und die Nutzung seines Werks zu bestimmen und Dritten die betreffenden Rechte gegen Gebühr einzuräumen. Dieses Verfügungsrecht des Urhebers, das sich immer direkt auf jedes produzierte Exemplar bezieht, erschöpft sich jedoch durch seine Abgabe (oder die Weitergabe des Herstellungsrechts) an einen Lizenznehmer – beispielsweise einen OEM-Partner. Der Hersteller kann also beispielsweise einem Endkunden, der lediglich einen Kaufvertrag mit seinem Händler, aber keinen direkten Vertrag mit dem Hersteller hat, nicht verbieten, sein legal erstandenes Exemplar weiter zu verkaufen, sofern er nichts daran verändert.

Dieser sogenannten Erschöpfungsgrundsatz greift nur dort nicht, wo eine Beschränkung dem betreffenden Exemplar sozusagen als charakteristische Eigenschaft mit auf den Weg gegeben worden ist – der juristische Begriff lautet "dingliche Beschränkung". Eine solche Einschränkung muss jedoch eine eigenständige Nutzungsart betreffen. So gilt bespielsweise die Eigenschaft "Einzelplatzversion" oder "Netzwerkversion" als eigenständige Nutzungsart in diesem Sinne. Ob aber die Nutzung eines Softwareprodukts als OEM-Version ebenfalls eine eigenständige Nutzungsart darstellt, die einem Produktexemplar per dinglicher Beschränkung ein für allemal zwingend mitgegeben werden kann, war bislang strittig.

Diese Frage hat der BGH nun klar mit "nein" beantwortet und damit ein Stück Rechtssicherheit geschaffen. Ein bestimmter Vertriebskanal kann nicht mit Hilfe des Urheberrechts durchgesetzt werden. Demzufolge dürfte nun auch ein Endkunde, der etwa ein DSP-Windows mit einem neuen Computer erwirbt und dieses Betriebssystem nicht nutzen will, die Software guten Gewissens weiter verkaufen. Weder er noch der letztendliche Käufer würde dabei das Urheberrecht verletzen


Links:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/10493
hallo ihr,
man braucht doch eine ältere Version eines Programmes nicht nur, um sie legal auf seinem Rechner zu betreiben, oder? Wenn es auch darum geht, ggf. updates zu bekommen, könnte wiederum ESRI sagen, dass es hierfür die Lizenzübertragung nicht akzeptiert. Das würde die gebrauchte software-Version im Wert etwas schmälern.
Was sagt denn ESRI dazu?
Gruß,
Klaus
Heisst doch, dass das Lizensmodell von ESRI: Ihr dürft die Software nicht weiterverkaufen so nicht stimmt!!!!! Ich meine nicht Wartungsverträge oder Berechtigungen auf Updates. Aber allein die Berechtigung auf Nutzung der Software kann ich doch z.B. für 5 € weiterverkaufen!

Die ganze Sache wird doch irrsinnig, wenn bsp.weise ein Betrieb pleite macht. Er hat sich bei Esri Werte eingekauft für ein paar 10.000 Euro die er dann als Betriebsvermögen nicht veräußern darf.

der Kommentar von HeinzJ/bzw. heise.de ist doch irgendwie aufschlussreich.
Gerade für den Fall, dass ein Betrieb seine z.T. hohen Werte weiter veräußern möchte, wäre es natürlich wichtig, Lizenzen so weitergeben zu können, dass sie für einen Käufer voll nutzbar sind, also auch mit Wartungsverträgen, update-Möglichkeiten usw, denn genau das macht ja oft den hohen Wert aus. Bei Auflösung eines Unternehmens möchte man ja schon gerne mehr als 5€ für die Lizenzen verlangen.
Wie steht es denn da mit der Rechtsprechung? Heinz, weist du da auch was?
Danke und Gruß,
Klaus
Hallo Klaus

Ich kann mir bezüglich der Rechtssprechung nur eins nicht vorstellen: dass eine Software mit allem drum und dran nicht weiterverkauft werden darf.
Hallo alle,

verkauft jemand sein ArcView 3.2 oder 3.3?

Gruss

arcview3@web.de
ups böse email-adresse
sieht aus wie wir-machen-Angst
wir lassen uns aber keine Angst machen...

Aber mal im Ernst. Es wäre doch wirklich nett von Esri Deutschland (von denen wird dieses Forum ja auch intensiv gelesen), hier ihren Standpunkt zu diesem Thema darzulegen.

Viele Grüße
von einem, der auch gerne eine günstige AV-Version sucht!
hallo,
hat schon mal jemand nachgesehen, was in seinen lizenzbedingungen von esri drinsteht? trägt vielleicht zur klärung der frage bei.
ja wir verkaufen unser arcview!
Hallo Gast,

danke fuer die praezise Antwort auf eine praezise Frage :-> Ernstgemeinte Angebote nehme ich gerne entgegen.

Beste Gruesse

arcview3@web.de
Theorie hin oder her: Wenn ich eine upgrade-fähige Version erwerben möchte, werde ich mich diesbezüglichen mit der Praxis von ESRI-Deutschland auseinander setzen müssen, soweit ich nicht an einem (Muster-)Prozess zur Durchsetzung meiner Rechte interessiert bin.

Und die haben meinem Händler gesagt, dass ich eine durch Subscription aktuelle Version (d.h. natürlich NICHT AV3, sondern AV9.2 mit Subscr.) mit Kenntnis von ESRI-Deutschland weiterverkaufen dürfe. Unter diesen Bedingungen hatte bislang keiner im Forum Interesse an unserer 2. Lizenz. Das Angebot besteht also auch bei uns weiterhin.

Wenn ich mir den Unterschied in der Benutzbarkeit von AV8 nach AV 9.2 ansehe, dann erscheint mir ein Verzicht auf zukünftige Upgrades nicht sonderlich professionell.
Mit AV3 kann das anders aussehen. Da steige ich schon heute wissentlich auf einen Dinosaurier auf, für den es zwischenzeitlich auf dem Open Source Markt +/- adäquaten Ersatz für Nüsse (Einarbeitungszeit nicht gerechnet :-) - z.B. QGIS + PostGIS oder OpenJump) gibt.

(Oops, wie kam dieser uralt-thread denn wieder nach oben? Der ist doch schon garkeinen Gedanken mehr wert. Ah, ich sehe, ich hätte in diesem thread antworten sollen.)