Hallo,
ich habe folgende Fragen zur ALK:
- Wann erscheint ein Neubaugebiet in der ALK? (sobald Baurecht vorliegt, nach der Umlegung, erst bei Erschließung etc.?)
- Wie lange dauert es üblicherweise bis neue Gebäude im ALK erfaßt sind?
Eine etwas speziellere Frage: Auswertungen zur Art der Bodennutzung basieren ja auf der ALK (Liste 21 Flächen der tatsächlichen Nutzung).
Gibt es vergleichbare Auswertungen der klassifizierten Straßen (Liste 33)?
Über jegliche Hinweise und weiterführende Informationen (Links etc.) freue ich mich. Meine Suche per Google und bei Vermessungsverwaltungen war bisher recht erfolgslos.
Danke vorab!
Marc
ich habe folgende Fragen zur ALK:
- Wann erscheint ein Neubaugebiet in der ALK? (sobald Baurecht vorliegt, nach der Umlegung, erst bei Erschließung etc.?)
- Wie lange dauert es üblicherweise bis neue Gebäude im ALK erfaßt sind?
Eine etwas speziellere Frage: Auswertungen zur Art der Bodennutzung basieren ja auf der ALK (Liste 21 Flächen der tatsächlichen Nutzung).
Gibt es vergleichbare Auswertungen der klassifizierten Straßen (Liste 33)?
Über jegliche Hinweise und weiterführende Informationen (Links etc.) freue ich mich. Meine Suche per Google und bei Vermessungsverwaltungen war bisher recht erfolgslos.
Danke vorab!
Marc
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Gespeichert von Andreas Wolf am Do., 12.01.2006 - 13:49
Permalinküblicherweise erscheint ein Baugebiet neu in der ALK, wenn es vermessen worden ist. Das passiert dann, wenn die entgültige Zuteilung der Flurstücker erfolgt ist (sonst können sie ja auch nicht verkauft werden).
Neue Gebäude werden in der ALK dann erscheinen, wenn der Eigentümer die Hauseinmessung beantragt hat und diese durchgeführt wurde.
Das hängt also von verschiedenen Faktoren ab (Baubeginn, Antragstellung, Einmessung selbst usw.).
Weiterführende Links kann ich nicht geben, aber wir werten unsere Nutzung
usw. immer mit dem ALB aus.
Gespeichert von Marc Schablowski am Do., 12.01.2006 - 14:51
Permalinkdanke schonmal für die Antwort. Den ersten Satz der Antwort interpretiere ich wie folgt: es hat eine Umlegung stattgefunden, bevor ein Baugebiet im ALK erscheint. Das wiederum setzt einen Bebauungsplan voraus (= es besteht Baurecht) und vermutlich ist die Erschließung gesichert (Voraussetzung für Erschließungsmaßnahmen ist ein Bebauungsplan und durch die Umlegung werden die dafür benötigten Flächen "beschafft").
Eine kleine Nachfrage: Wer ist mit "wir" gemeint? (letzter Satz: "wir werten unsere Nutzung usw. immer mit dem ALB aus.")
Marc